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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lichtspielbyben

 

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche fotografischen und filmischen Leistungen von Lichtspielbyben, soweit zwischen Lichtspielbyben und dem Auftraggeber keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag, der zugehörigen Projektbeschreibung und gegebenenfalls einem ergänzenden individuellen Vertrag.

Sofern für einen Auftrag ein gesonderter Vertrag vorgesehen ist, kommt der Auftrag erst mit Unterzeichnung dieses Vertrags zustande. Das zugehörige Angebot bzw. der Kostenvoranschlag, die Projektbeschreibung sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage des Vertrags.

Sofern im jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag ausdrücklich die unmittelbare Annahme durch den Auftraggeber vorgesehen ist, kommt der Vertrag mit entsprechender Annahme zustande; eines gesonderten Vertrags bedarf es in diesem Fall nicht.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in der Projektbeschreibung haben im Falle von Abweichungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Mit Zustandekommen des Auftrags wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Anzahlung dient zugleich der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Produktionstermins und wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

Die verbleibenden 90 % des vereinbarten Auftragswertes sowie gegebenenfalls während der Auftragsdurchführung vereinbarte zusätzliche Leistungen oder Mehraufwände werden nach Fertigstellung und Übergabe des vereinbarten Bild- und/oder Videomaterials in Rechnung gestellt.

Sofern sich der endgültige Rechnungsbetrag aufgrund zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter zusätzlicher Leistungen oder Mehraufwände gegenüber dem ursprünglich kalkulierten Auftragswert verändert, wird die bereits geleistete Anzahlung vollständig auf den Gesamtbetrag der Schlussrechnung angerechnet.

 

 

3. Vorbereitung und Mitwirkung des Auftraggebers

Die Kalkulation und zeitliche Planung eines Auftrags erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu fotografierenden bzw. zu filmenden Motive sowie die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten und Personen zum vereinbarten Produktionsbeginn in einem aufnahmebereiten und angemessen repräsentativen Zustand zur Verfügung stehen.

  • Räumlichkeiten und Locations: Die für die Aufnahmen vorgesehenen Bereiche sind rechtzeitig zugänglich, aufgeräumt, sauber und für die Produktion vorbereitet.

  • Speisen und Getränke: Zu fotografierende Speisen und Getränke werden in Abstimmung mit dem vereinbarten Zeitplan zeitnah zubereitet und in einem für die Aufnahmen geeigneten Zustand bereitgestellt.

  • Mitarbeiter, Models und sonstige Personen: Für die Aufnahmen vorgesehene Personen stehen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung und erscheinen in einem dem jeweiligen Einsatzzweck entsprechend gepflegten und repräsentativen Zustand. Hierzu zählen insbesondere saubere und ordentliche Kleidung sowie – soweit für die Aufnahmen relevant – ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, beispielsweise Hände und Fingernägel.

  • Produkte, Gegenstände und sonstige Motive: Diese sind vollständig, sauber und in einem Zustand bereitzustellen, der eine unmittelbare Aufnahme ohne zusätzliche Vorbereitungs- oder Nachbearbeitungsmaßnahmen ermöglicht.

Entsteht aufgrund einer hiervon abweichenden Situation ein bei der Angebotserstellung nicht vorhersehbarer zusätzlicher Aufwand – beispielsweise durch Wartezeiten, notwendige Vorbereitungsmaßnahmen, eine Verlängerung der Produktionszeit oder eine über den kalkulierten Umfang hinausgehende Bildretusche bzw. Nachbearbeitung –, wird dieser nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 45,00 € pro Stunde zusätzlich berechnet.

Gleiches gilt, wenn sich der vereinbarte Umfang der fotografischen oder filmischen Leistungen während der Durchführung des Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund bei Angebotserstellung nicht vorhersehbarer Umstände wesentlich erweitert.

Zusätzlicher kostenpflichtiger Aufwand wird nicht ohne vorherige Abstimmung durchgeführt. Sobald erkennbar ist, dass ein relevanter Mehraufwand entsteht, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Die weitere Durchführung und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

4. Stornierung und Terminverschiebung

Eine Stornierung oder Verschiebung des vereinbarten Produktionstermins durch den Kunden ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Shootingbeginn ohne zusätzliche Kosten möglich.

Bei einer Terminverschiebung innerhalb dieser Frist wird die bereits geleistete Anzahlung in Höhe von 10 % vollständig auf den neu vereinbarten Termin und die spätere Schlussrechnung angerechnet.

Erfolgt eine Stornierung oder Terminverschiebung durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Shootingbeginn, wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Auftragswertes als pauschalierter Ausgleich für die kurzfristige Aufhebung des verbindlich reservierten Produktionstermins einbehalten.

Im Falle einer kurzfristigen Terminverschiebung gilt der neu vereinbarte Produktionstermin als neue Terminreservierung. Für diesen wird erneut eine Anzahlung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die kurzfristige Stornierung oder Terminverschiebung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der Fotograf die vereinbarte fotografische Arbeit aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund plötzlicher Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchführen, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall zunächst um die Vereinbarung eines geeigneten Ersatztermins.

Sofern die Beauftragung eines geeigneten Ersatzfotografen als Alternative in Betracht kommt, kann dieser nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden eingesetzt werden. Ist weder eine Durchführung durch den Fotografen zu einem angemessenen Ersatztermin noch eine einvernehmliche Beauftragung eines Ersatzfotografen möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur, soweit der Fotograf gesetzlich hierfür haftet.

 

5. Rechte an der fotografischen Arbeit und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten fotografischen Arbeiten und deren Teilen verbleibt beim Fotografen.

Der Auftraggeber erhält an dem im Rahmen des jeweiligen Auftrags übergebenen Bildmaterial die nachfolgend beschriebenen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte. Das Bildmaterial wird zur kommerziellen Nutzung durch den Auftraggeber im nachfolgend beschriebenen Umfang freigegeben.

 

Das heißt der Kunde darf:

  • die Bilder auf kommerziell oder privat betriebenen Social Media Kanälen nutzen

  • die Bilder auf kommerziell oder privat betriebenen Websites des Kunden nutzen

  • die Bilder in jeglicher Art und Weise drucken lassen (z.B. auf Leinwänden, Bildern etc.) mit dem Ziel, die so entstandenen Produkte zur Eigenwerbung zu nutzen

  • die Bilder für bezahlte Veröffentlichungen in Print- oder Digitalmedien nutzen

  • die Bilder für kommerzielle Werbezwecke für seine eigene Marke und/oder Betriebsstätte(n) und oder Produkte verwenden

 

Das heißt der Kunde darf nicht:

  • die Bilder an Dritte weitergeben/verkaufen, die das Ziel verfolgen die mit dem Bild entstehenden Produkte oder Dienstleistungen gewinnbringend zu verkaufen

  • die Bilder auf Stocktake Seiten (z.B. Getty Images) zum Verkauf anbieten

  • die Bilder zur Teilnahme an Wettbewerben o.ä. nutzen, die Geld- oder Sachpreise ausschreiben

  • die Bilder an Agenturen oder ähnliche Einrichtungen verkaufen

  • die Bilder in jeglicher Art und Weise drucken lassen (z.B. auf Leinwänden, Bildern etc.) mit dem Ziel die so entstandenen Produkte gewinnbringend zu verkaufen

 

Eine Nennung des Fotografen bei der Veröffentlichung des Bildmaterials ist nicht verpflichtend, wird jedoch ausdrücklich begrüßt. Bei Veröffentlichungen auf Social Media wird eine Verlinkung des Instagram-Profils (@lichtspielbyben) begrüßt.

 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das übergebene Bildmaterial ohne vorherige Zustimmung des Fotografen in seiner gestalterischen oder bildlichen Wirkung wesentlich zu verändern. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Anwendung von Farb- oder Effektfiltern

  • wesentliche Veränderungen von Farben, Kontrast oder Belichtung

  • Photoshop- oder vergleichbare Bildmontagen

  • KI-/AI-basierte Veränderungen oder Optimierungen.

 

Hiervon ausgenommen sind technisch oder für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Anpassungen, insbesondere Änderungen der Dateigröße, Komprimierung sowie angemessene Zuschnitte oder Anpassungen des Seitenverhältnisses, sofern dadurch die wesentliche Bildwirkung nicht verändert wird.

6. Nutzung des Bildmaterials durch den Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, das im Rahmen des Auftrags entstandene Bildmaterial zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene Portfolio-, Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden und zu veröffentlichen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Social Media

  • Website

  • Arbeitsmappen

  • Galerien

  • Informations- und eigene Werbezwecke

 

7. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden oder Ansprüche, die aus einer vom Auftraggeber vorgenommenen oder veranlassten Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung des Bildmaterials entgegen den vereinbarten Nutzungsrechten entstehen, übernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

 

 

8. Anbieterangaben

Lichtspielbyben

Benedikt Klein

Wiesenweg 7

53501 Grafschaft

ben@lichtspielbyben.de

+4916097624761

www.lichtspielbyben.de

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